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Mindestlohn für Taxifahrer ab 2015

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Taxifahrer

Der Mindestlohn für Taxifahrer kommt und die Unsicherheit wächst

Das Taxigewerbe steht vor einer großen Wende. Einer Wende, wie es sie vielleicht noch nie in diesem Ausmaß, in dieser Branche gegeben hat.

Mit dem beschlossenen Mindestlohn von 8,50 Euro für angestellte Taxifahrer ab Januar 2015 steigen die Sorgen auf eine ungewisse Zukunft. Gleichermaßen für Unternehmer wie für Angestellte. Einerseits ist dieser Weg moralisch wie ethisch vertretbar. Denn Niedriglöhne von umgerechnet 4,- Euro, die an moderne Sklaverei grenzen, sind unvertretbar und gehören abgeschafft. Andererseits kann niemand sagen, wohin dieser Weg führt, wenn der Mindestlohn für Taxifahrer kommt.


So viel ist sicher, der Mindestlohn kommt! In welchem Rahmen gesonderte Regelungen, wie z.B. für Rentner oder Studenten getroffen werden, ist z. Zt. offen. Derartig gesonderte Regelungen können aber nur zu Gunsten der Unternehmer beschlossen werden. Denn Regelungen dieser Art sorgen letztendlich dafür, dass es auch weiterhin billige Arbeitskräfte gibt. Zurück bleiben die, die mit Ihrer Arbeit Familie und Heim zu versorgen haben, weil sie Dank einer Ausnahmeregelung auf der Strasse sitzen.

Wer bezahlt denn jetzt die Zeche? Das ist die große und alles entscheidende Frage. Denn von irgendwo her muss das Geld letztendlich kommen. Steigende Benzinpreise, Steuern und Versicherungen sowie KFZ-Anschaffungskosten müssen auch in Zukunft finanziert werden und erschweren Unternehmern die Zahlung angemessener Löhne. Eine staatliche Subventionierung ist ausgeschlossen. Demnach liegt die Antwort auf er Hand. Der Verbraucher zahlt die Zeche. Doch genau an dieser Stelle liegt die Ungewissheit. Man kann es auch anders sagen. An dieser Stelle liegt der Irrtum. Denn der Verbraucher ist, im Gegensatz zum Unternehmer und Angestellten Taxifahrer flexibel. Abgesehen von Krankenfahrten, kann der Kunde entscheiden, wann und ob er eine Taxifahrt in Anspruch nimmt. Steigen die Preise zur Finanzierung höhere Löhne, so ist es naheliegend, dass der Kunde weg bleibt. Da Preiserhöhungen von, zum Teil 25% und bis zu 40% Bundesweit nicht ausgeschlossen werden, wird der Verbraucher diesen Preisunterschied sofort spüren.

Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) sagt: Eine Tariferhöhung ist eine langwierige Prozedur und kostet viel Zeit. Tariferhöhungen müssen bei den Kommunen durchgesetzt werden.

Was ist die Folge? Sicher ist, Taxis wird es auch in Zukunft geben. Also wird sich etwas ändern, dass keiner weiteren Gesetzgebung im herkömmlichen Sinne unterliegt. Alleine einer natürlichen Gesetzgebung. Denn bleiben Kunden weg, die in Zukunft gerne einen Schritt mehr laufen oder öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, so wird der Unternehmer reagieren müssen. Hinzu kommt, dass Personenbeförderungsunternehmen, die ihre Dienste ohne Taxilizenz zu Billigstpreisen, für Fahrten zu Flughäfen oder an Wochenenden von und zu Discotheken, Gaststätten und Kneipen anbieten, die Situation massiv erschweren.

Welche Möglichkeiten, oder besser, welche Folgen ergeben sich aus dem Mindestlohn für Taxifahrer?

Eine Möglichkeit besteht darin, die Anschaffungskosten zu senken. Im Gegensatz zu Steuern, Versicherung, Benzinpreisen und (in Zukunft) Löhne, können die Anschaffungskosten vom Unternehmer geregelt werden. Sprich, der Mercedes wird durch einen Skoda ersetzt.

Eine weitere Folge ist, den Fahrer zu entlassen. 60% aller Taxiunternehmer besitzen nur ein Fahrzeug. Besteht für diese Unternehmen die Möglichkeit, sich selbst für zusätzliche Stunden hinter das Steuer eines Taxis zu setzen? Nein, denn das ist nicht Gesetzeskonform. Der Gesetzgeber schreibt dem Unternehmer zwar nicht vor, wie viele Stunden er höchstens zu arbeiten hat. Es gibt jedoch auch für den selbständigen Lizenzinhaber eines Taxis Lenkzeiten, an die er sich zu halten hat. Die Folge kann nur sein, dass Taxi muss auf dem Hof stehen bleiben. Doch auch ein stehendes Taxi kostet Geld. Steuern, Versicherungen, Wertverlust des Fahrzeuges… Ganz abgesehen von den privat laufenden Kosten, die auch einen Unternehmer zusätzlich finanziell belasten. All das muss bezahlt werden.

Für alle anderen Unternehmen, die mehr als ein oder gar einen Fuhrpark zu betreuen haben, besteht in der Tat die Option, ihre Flotte i.R. ihrer finanziellen Möglichkeiten zu reduzieren. Leider ist die Entlassung von angestellten Fahrern in diesem Fall immer die Konsequenz

Wie wir jedoch festgestellt haben, wird es Taxis auch in Zukunft geben. Da die Verstaatlichung bei uns ausgeschlossen ist, wird es immer Unternehmer und Fahrer geben, die ein Taxi bedienen und betreuen. Die Folge ist, dass aufgrund der kommenden Regelung zum Mindestlohn für Taxifahrer eine Art natürliche Selektion statt finden wird. Wer nicht in der Lage ist, sein Unternehmen mit eigenen finanziellen Mitteln zu halten, wird schliessen oder reduzieren müssen, was wiederum verbleibende Unternehmen stärkt. Nach dem Motto, “durchhalten ist die Parole“.

 

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